Zum weiteren Vorgehen

Am 18.2.2022 sind diese beiden Antragsentwürfe der DGV Führung vereinbarungsgemäß vorab übermittelt worden.

Am 2.3.2022 hat in einer vom DGV ausgerichteten Videokonferenz der vereinbarte Gedankenaustausch zwischen der DGV Führung und Vertretern der Initiative stattgefunden. In einer von den unbestrittenen gemeinsamen Interessen geprägten sachlichen Atmosphäre konnte eine Annäherung bei den Kernanliegen der Initiative zunächst noch nicht erreicht werden. Der Diskurs sollte zeitnah weiter geführt werden. 

Am 14.3.2022 sind die Annäherungen in einem gemeinsamen Treffen in Frankfurt zwischen DGV Präsident KLaus Kobold, DGV Vorstand Andreas Klose und DGS Geschäftsführer Robert Bruck auf Seiten der DGV Führung sowie Bernhard May, Präsident und Betreiber des GC Würzburg und GKMB Geschäftsführer Joachim Geffken erreicht worden. In einem Schreiben vom 17.3.2022 sind die Vereinbarungen seitens des DGV bestätigt worden.

Daraufhin hat die Initiative am 18.3.2022 in einer Videokonferenz beschlossen, die in Aussicht gestellten Veränderung zu begleiten und auf keine Antragstellung zu empfehlen. Da die Initiative selbst nicht antragsberechtigt ist, kann sie nur eine Empfehlung an die antragsberechtigten Mitglieder aussprechen und auf entsprechende Aktivitäten verzichten.

Entwurf Antrag „Werbung“

Der DGV und seine Tochterunternehmen sollen mit Werbepartnern keine neue Verpflichtungen eingehen oder verlängern, die zu einer regionalen Konkurrenzsituation für DGV Mitglieder und ihrem spezifischem Leistungsangebot führen könnten. Der DGV hat in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass ohne vorherige Einwilligung eines DGV Mitglieds, keine regionale Ausspielung von Werbebotschaften von Vertragspartnern des DGV aus
 

  • dem Golfshopsegment
  • Partnerschaften mit Golfreiseanbietern und Hotels
  • Partnerschaften mit Anbietern von Fernmitgliedschaften erfolgt.
     

Dabei gilt ein Radius von 50 km um die jeweilige Golfanlage des DGV Mitglieds. Ausnahmen sind nur möglich bei DGV Mitgliedern, die rechtzeitig vor dem Versand von Werbung direkt an Ihre Mitglieder (also die Golferinnen und Golfer) durch Werbepartner des DGV / DGS, diesem Prozedere zugestimmt haben. Eine Zusammenarbeit mit Markenpartnern, die selbst keine Händler sind, ist dem DGV und seine Tochterunternehmen unbenommen.

Begründung:

Mit dieser Anpassung der Vermarktungsstrategie setzt der DGV eine seiner Kernbotschaften um, dass er sich nicht in Konkurrenz zu seinen Mitgliedern begibt. Aktuell ist dies durch bestehende Werbepartnerschaften nicht vollumfänglich gegeben und beeinträchtigt damit die Wirtschaftlichkeit vieler eigener Mitglieder des DGV.

 

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Entwurf Antrag HCPI-Verwaltung

Antrag zur autonomen und dezentralen Datenverarbeitung im Rahmen der HCPI-Verwaltung durch die Mitglieder des Deutschen Golf Verbandes e.V. 

Der Deutsche Golf Verband e.V. (DGV) ermöglicht seinen Mitgliedern mit Wirkung zum 01.01.2023 einen Zugang zur zentralen HCPI-Verwaltung des Verbandes, damit ein Mitglied seinen eigenen Clubmitglieder die gleichen digitalen Dienstleistungen wie der DGV anbieten kann. Zur technischen Umsetzung dieser Serviceleistungen stellt der Verband den Mitgliedern die benötigten Informationen und Schnittstellen transparent zur Verfügung.

Begründung:
Der DGV greift mit seinem digitalen Serviceangebot unter www.golf.de direkt in die Autonomie seiner Mitglieder ein. Die deutschen Golfclubs sind gezwungen, die eigenen Mitglieder für den digitalen Abruf von HCPI-relevanten Informationen und Dienstleistungen (Bsp. Ausstellung digitaler DGV-Ausweis), an den Verband und sein digitales Serviceangebot zu verweisen.

Dies stellt einen Nachteil für das Dienstleistungsangebot der Golfclubs gegenüber dem Verband dar. Um diese Benachteiligung zu beseitigen, sollen die Mitglieder des DGV wahlweise die o.g. Serviceleistungen für die eigenen Clubmitglieder direkt anbieten können.

Das Mitglied hat dadurch die Entscheidungsfreiheit, eigenständig und dezentral alle Dienstleistungen rund um die HCPI-Verwaltung durchzuführen oder alternativ seine Clubmitglieder an das Service-Portal des DGV zu verweisen.

Die daraus resultierenden Anforderungen der Golfclubs an Anbieter technischer Golf-Verwaltungssysteme schafft zudem einen freien Wettbewerb, der sich potentiell positiv auf das digitale Angebot und die Entwicklungsgeschwindigkeit auswirkt.

Status Quo:
Mit der Umstellung vom HCP zum HCPI im Rahmen der Einführung des World Handicap Systems am 01.01.2020 hat der DGV die Autonomie seiner Mitglieder im Hinblick auf die Verarbeitung der Daten ihrer Clubmitglieder eingeschränkt. Gleichzeitig beginnt er Dienstleistungen für Golfspieler anzubieten, die eine Registrierung im Online-Portal des DGV zwingend erforderlich machen.

So lässt sich bereits jetzt ein digitaler DGV-Ausweis nur abrufen, wenn sich der Golfspieler direkt unter www.golf.de registriert. Weitere „Exklusiv-Leistungen“ des Verbandes sind in Zukunft zu vermuten.

Hierdurch ist eine schrittweise Verlagerung der Kommunikationswege und damit einhergehend auch der Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten zu befürchten. Fehlt dem Golfclub die Kompetenz, seinen Clubmitgliedern direkt alle HCPI-relevanten Dienstleistungen anzubieten, reduziert sich auf Dauer auch die Kontakthäufigkeit.

Der regelmäßige (digitale) Kontakt zu den Clubmitgliedern ist gerade jetzt besonders wichtig, um die Kundenbindung zu stärken und neben der Mitgliedschaft zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Ein zweiter negativer Effekt der zentralen Datenverarbeitung ist der fehlende Wettbewerb bei der Digitalisierung der HCPI-relevanten Dienstleistungen. So hält der DGV die Exklusivität für alle technologischen Fortschritte, die das HCPI betreffend (Bspw. Live Scoring, digitaler DGV-Ausweis etc.) Ein Anbieter-Wettbewerb der Kostenreduzierungen, weitere Einnahmemöglichkeiten oder neue digitalisierte Angebote für die Golfclubs schafft, existiert nicht (mehr).


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